Hilfe bei Glücksspielsucht in Deutschland – BIÖG, BAG Spielsucht und konkrete Anlaufstellen

Wer das Gefühl hat, dass das Spielen mehr Platz im Leben einnimmt, als ihm guttut, ist mit dieser Frage nicht allein. Glücksspielsucht ist in Deutschland kein Nischenphänomen, und das Hilfsnetz ist erfreulich engmaschig – vom kostenfreien Beratungstelefon über regionale Suchtberatungsstellen bis zu Selbsthilfegruppen und ergänzender Schuldnerberatung. Diese Seite gibt Ihnen einen klaren Überblick mit konkreten Kontaktdaten, ohne moralisierende Sprache und ohne Stigmatisierung.

Wann eine Beratung sinnvoll ist

Es gibt keinen festen Punkt, ab dem ein Telefonat sinnvoll wird – es lohnt sich, wenn das Bedürfnis da ist. Einige Indikatoren helfen aber bei der Selbsteinschätzung:

  • Das Spielen nimmt mehr Zeit oder Geld in Anspruch, als ursprünglich geplant war.
  • Sie spielen heimlich oder verschweigen Ihren Familienangehörigen die tatsächlichen Verluste.
  • Sie haben versucht aufzuhören oder das Spielen zu reduzieren – und es nicht geschafft.
  • Es bestehen finanzielle Schwierigkeiten, die mit dem Spielen zusammenhängen.
  • Sie fühlen sich gereizt, unruhig oder gedrückt, wenn Sie nicht spielen können.
  • Sie spielen, um negative Gefühle wie Sorgen, Schuldgefühle oder Stress zu vergessen.

Wenn mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen, lohnt sich ein anonymes Gespräch. Es muss keine „Diagnose“ am anderen Ende stehen. Das Beratungstelefon ist eine niedrigschwellige erste Anlaufstelle, kein Behördenkontakt.

Eine fundierte Einordnung des eigenen Spielverhaltens ermöglicht der kostenfreie Selbsttest auf check-dein-spiel.de. Er besteht aus wenigen Fragen und gibt eine erste Rückmeldung. Der Test ist nicht diagnostisch, aber er hilft, das eigene Verhalten in eine Skala einzuordnen, statt im Vagen zu bleiben.

Die erste Anlaufstelle: BIÖG-Beratungstelefon

Das wichtigste niedrigschwellige Angebot ist das Beratungstelefon zur Glücksspielsucht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Das BIÖG ist die Nachfolge-Behörde der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die seit Frühjahr 2025 unter neuem Namen firmiert. Die Aufgaben und Angebote sind dieselben geblieben – inklusive des Beratungstelefons, das seit Jahren ein Anker für Betroffene und Angehörige ist.

Rufnummer
0800 1 37 27 00 – kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, aus Telefonzellen und aus dem deutschen Mobilfunknetz
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 10:00 bis 22:00 Uhr
Freitag bis Sonntag: 10:00 bis 18:00 Uhr
An 363 Tagen im Jahr erreichbar – ausgenommen sind der 24. Dezember und der 31. Dezember
Anonymität
Vollständig anonym. Ihre Telefonnummer wird beim Anrufeingang nicht angezeigt. Sie müssen weder Ihren Namen noch andere personenbezogene Daten nennen, wenn Sie das nicht möchten.
Zielgruppe
Alle Personen, die direkt oder indirekt von Glücksspielproblemen betroffen sind – Spieler, Angehörige, Freunde, Kolleginnen und Kollegen.

Das Beratungsteam ist speziell für die telefonische Beratung von Glücksspielspielerinnen, Glücksspielern und ihren Angehörigen geschult. Sie können so oft anrufen, wie es zur Besprechung Ihrer Problematik nötig ist. Es gibt kein Zeitlimit für ein einzelnes Gespräch – das Telefonat dauert so lange, wie Sie es brauchen.

BIÖG-Beratungstelefon zur Glücksspielsucht kostenfrei und anonym

Online-Angebote: Selbsttest, Chat und Info

Wer nicht telefonieren möchte, findet im Netz mehrere niedrigschwellige Anlaufstellen.

check-dein-spiel.de

Das Internetangebot des BIÖG ist die zentrale digitale Plattform. Sie bietet einen interaktiven Selbsttest, Chat-Sprechstunden mit Beratungsfachleuten und das „Check Out“-Programm zur Selbsthilfe. Der Selbsttest dauert wenige Minuten und ist anonym. Die Chat-Sprechstunde findet in vorgegebenen Zeitfenstern statt; die genauen Zeiten finden Sie auf der Webseite.

spielen-mit-verantwortung.de

Ein Informationsportal, das sich an Spieler und Angehörige richtet. Hier finden Sie Hintergrundinformationen zu Glücksspiel, Risiken, Suchtentstehung und Unterstützungsangeboten. Ergänzt wird das Portal um Materialien für Fachkräfte und Selbsthilfegruppen.

BZgA-Webangebote

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (heute BIÖG) bietet darüber hinaus umfassende Informationen zu Suchtthemen jenseits des Glücksspiels – Alkohol, Tabak, illegale Drogen. Wer eine breitere Perspektive auf eigene Sucht- oder Konsummuster gewinnen will, findet hier Material.

Regionale Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen

Wer den Schritt zur persönlichen Beratung gehen möchte, findet in fast jeder größeren Stadt eine Fachberatungsstelle. Diese sind in der Regel bei Suchthilfe-Verbänden oder kirchlichen Trägern angesiedelt.

Bundesverband für Glücksspielsucht (Fachverband Glücksspielsucht)

Der Bundesverband für Glücksspielsucht e. V. ist die fachliche Dachorganisation für Beratung, Behandlung und Forschung. Über seine Website können Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden. Die Geschäftsstelle ist unter der Festnetznummer 05221 5998-50 erreichbar.

Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW

Für Nordrhein-Westfalen existiert eine eigene Hotline, die auch bundesweit angerufen werden kann:

  • Deutsche Hotline: 0800 0776611 (kostenfrei, anonym)
  • Türkischsprachige Hotline: 0800 3264762 (kostenfrei, anonym)

Die Hotline wird von der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW betrieben und vermittelt sowohl in NRW als auch darüber hinaus zu regionalen Beratungsstellen.

Regionale Beratungsstellen und Hilfsangebote in Deutschland

Selbsthilfegruppen

Anonyme Spieler (Gamblers Anonymous) und andere Selbsthilfegruppen treffen sich in vielen Städten regelmäßig. Die genauen Termine und Orte vermittelt der Bundesverband für Glücksspielsucht oder die örtliche Selbsthilfe-Kontaktstelle. Selbsthilfegruppen sind eine eigene Form der Unterstützung, die sich gut mit professioneller Beratung ergänzt.

OASIS-Selbstsperre als unterstützende Maßnahme

Wer eine konkrete Schutzmaßnahme im regulierten Glücksspielmarkt setzen möchte, hat die Möglichkeit der OASIS-Selbstsperre. Sie verhindert die Teilnahme am regulierten Glücksspiel – in Spielhallen, Spielbanken, bei Sportwetten und im legalen Online-Casino – und ist über das Regierungspräsidium Darmstadt zentral koordiniert.

Die Selbstsperre hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und kann danach jederzeit auf Antrag wieder aufgehoben werden. Sie ist ein wirkungsvolles Werkzeug, das sich gut mit einer parallel laufenden Beratung kombinieren lässt. Beratung und Sperre sind keine Alternativen, sondern ergänzen einander – die Sperre hält die Hand fern vom Spielautomaten, die Beratung arbeitet an den Mustern dahinter.

Mehr Hintergrund finden Sie auf der Seite zur OASIS-Sperre und ihrer Aufhebung. Wer eher eine sanftere Variante sucht, kann das LUGAS-Limit nach unten korrigieren – eine Absenkung wirkt sofort, ohne Wartezeit.

Was nach dem ersten Kontakt passiert

Ein Anruf beim Beratungstelefon oder ein Besuch in einer Beratungsstelle bedeutet nicht, dass eine Akte angelegt wird, die Sie für die nächsten Jahre begleitet. Die Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht und werden anonym dokumentiert. Es gibt keine Meldung an Behörden, keine Information an die Krankenkasse, keinen Eintrag, der bei einem späteren Arbeitgeber oder Vermieter auftaucht.

Wenn aus dem ersten Kontakt mehr werden soll – zum Beispiel eine ambulante Therapie oder eine stationäre Reha – geschieht das in eigenen Schritten, mit eigenen Entscheidungen und eigener Aktenführung. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für eine pathologische Glücksspielsucht-Behandlung, da die Diagnose seit dem ICD-11 als Verhaltenssucht offiziell anerkannt ist. Aber das ist eine spätere Stufe; der erste Anruf ist davon entkoppelt.

Anonymität und Vertraulichkeit beim ersten Beratungsgespräch

Wenn finanzielle Folgen abzufedern sind: Schuldnerberatung

Glücksspielsucht hat häufig finanzielle Folgen, die sich nicht durch einen Wegfall des Spielens automatisch auflösen. Wer Schulden hat – bei Banken, Versandhandel, Familie oder Bekannten – sollte die ergänzende Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Die anerkannten Wohlfahrtsverbände bieten kostenfreie Beratung:

  • Caritas: Schuldner- und Insolvenzberatung über regionale Caritasverbände
  • Diakonie: Schuldner- und Insolvenzberatung in den meisten Landeskirchen
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO): Schuldnerberatung in vielen Kreisverbänden
  • Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF): Schuldnerberatung mit Schwerpunkt auf Frauen

Die Beratung umfasst Bestandsaufnahme der Schulden, Verhandlungen mit Gläubigern, Erstellung von Schuldenbereinigungsplänen und im Bedarfsfall Begleitung in ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Auch hier gilt: Schweigepflicht und Vertraulichkeit sind Standard.

Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände als ergänzende Hilfe bei Glücksspielsucht

In einigen Fällen kommt parallel die Frage einer Rückforderung verlorener Einsätze in Betracht – das ist allerdings eine separate juristische Spur und kein Ersatz für eine Schuldnerberatung. Wer beide Wege gleichzeitig gehen will, wird in der Suchtberatung darauf hingewiesen und kann sich an einen Fachanwalt wenden.

Eine Einordnung: Sie sind nicht allein

Studien des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit und seiner Vorgänger-Behörde zeigen seit Jahren ein stabiles Bild: Ein nennenswerter Teil der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland hat irgendwann im Leben Erfahrungen mit problematischem Spielverhalten. Die Zahlen schwanken je nach Erhebung und Methodik, liegen aber durchgehend im einstelligen Prozentbereich für riskantes Spielverhalten und in einem deutlich kleineren Anteil für eine diagnostizierbare Glücksspielstörung.

Das ist deshalb relevant, weil viele Betroffene den eigenen Zustand als isoliertes Versagen empfinden, als persönliche Schwäche, als etwas, das nur ihnen passiert. Das ist statistisch und fachlich falsch. Glücksspielsucht entsteht in einem Wechselspiel aus persönlichen Faktoren, lebensgeschichtlichen Umständen und der Gestaltung der Glücksspielangebote selbst. Die Beratungsangebote in Deutschland sind genau für diese Tatsache aufgebaut: für eine relevante Gruppe von Menschen, die Hilfe suchen und finden sollen.

Ein Anruf beim Beratungstelefon ist kein Schritt aus dem Versagen heraus, sondern der erste Schritt in eine andere Richtung. Mehr nicht, und auch nicht weniger.